Allgemeine Geschäftsbedingungen Fanfiluca Bikestyle[Download PDF 29 KB] | ||
| 1. Zustandekommen des Vertrages
| f) Teillieferungen sind jederzeit zulässig. Lieferfristen und –zeiten gelten mit der rechtzeitigen Absendung des Liefergegenstandes oder der Anzeige der Ver-sandbereitschaft als eingehalten.
4. Gewährleistung
b) Bei Vorliegen von Mängeln ist Fanfiluca Bikestyle nach eigener Wahl zunächst berechtigt, Ersatz zu liefern oder die mangelhafte Ware nachzubessern. Lehnt Fanfiluca Bikestyle eine Nachbesserung oder eine Nachlieferung unberechtigterweise ab, schlägt eine solche fehl oder ist sie dem Vertragspartner nicht zumutbar, so kann der Vertragspartner nur die Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen. Ein Fehlschlag der Nachbesserung oder Ersatzlieferung liegt auch vor, wenn eine dreimalige Nachbesserung oder dreimalige Ersatzlieferung erfolglos war.
c) Erfolgt eine Rücksendung der beanstandeten Ware, so ist die betreffende Ware gereinigt und mit eindeutiger Fehlerkennzeichnung unter Angabe zur Bearbeitung der Reklamation notwendigen Informationen, wie Lieferscheinnummer, Kundennummer, Beifügung einer Garantieurkunde und dergleichen an Fanfiluca Bikestyle zu senden. Erweist sich die Beanstandung als berechtigt, erfolgt freie Rücklieferung an den Vertragspartner und Rückerstattung der ihm entstandenen Versandkosten.
d) Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen, sofern eine unsachgemäße Behandlung und/oder Lagerung zu den aufgetretenen Mängeln geführt haben oder für diese ursächlich waren.
e) Für alle Gewährleistungsansprüche gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und Ausschlussfristen.
5. Zahlung
b) Zahlungsanweisungen oder Schecks werden nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungskosten zu Lasten des Vertragspartners angenommen. Etwaig gewährte Nachlässe stehen unter Vorbehalt fristgerechter Bezahlung und/oder vollständiger Warenannahme, soweit es sich um Nachlässe im Zu-sammenhang mit Mengen handelt. Bei Rücksendungen entfallen die bereits gewährten Mengenrabatte für die gesamte Warensendung aus der die Rücksendung stammt, mit einer entsprechenden Nachzahlungpflicht des Vertragspartners.
c) Bei Zahlungszielüberschreitungen ist Fanfiluca Bikestyle berechtigt, vom Vertragspartner Verzugszinsen in Höhe von mindestens 8 Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Zusätzlich können Verwaltungskosten für die Beitreibung der Forderung in Höhe von 10,00 € geltend gemacht werden. Der Schadenersatz bleibt vorbehalten.
d) Wird Fanfiluca Bikestyle eine Vermögensverschlechterung des Vertragspartners bekannt, die seine Kreditwürdigkeit oder die Realisierung der Forderung als konkret gefährdet erscheinen lässt, ist Fanfiluca Bikestyle berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Dies gilt auch im Fall der Annahme von Schecks. Ferner ist Fanfiluca Bikestyle berechtigt, von den geschlossenen Verträgen zurückzutreten, sofern der Vertragspartner nicht eine Vorauszahlung oder andere Sicherheit leistet.
e) Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Vertragspartner nur dann berechtigt, wenn seine Gegenforderung unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist. Der Vertragspartner ist mit einer Verrechnung seiner Verbindlichkeiten mit Forderungen von Fanfiluca Bikestyle einverstanden.
6. Eigentumsvorbehalt
b) Verkauft der Vertragspartner die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsverkehrs weiter, so tritt er an Fanfiluca Bikestyle hiermit im Voraus alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Ware, die ihm gegen seine Vertragspartner zustehen, ab. So lange der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Fanfiluca Bikestyle ordnungsgemäß nachkommt, wird Fanfiluca Bikestyle die Forderungen nicht selbst einziehen. Der Vertragspartner ist gegenüber Fanfiluca Bikestyle verpflichtet, | alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen. Im Fall der Zahlungseinstellung hat der Vertragspartner eine Aufstellung über die noch vorhandene Eigentumsvorbehaltsware sowie eine Aufstellung der Forderungen gegenüber den Drittschuldnern nebst Rechnungsgutschriften an Fanfiluca Bikestyle zu übergeben. Nimmt der Vertragspartner an der gelieferten Ware eine Verarbeitung oder Umbildung vor, so erhält Fanfiluca Bikestyle an der durch Verarbeitung oder Umbildung gestalteten Sache Miteigentum in Höhe des Werts der gelieferten Ware.
c) Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen die üblichen Risiken, wie Feuer, Wasser und Diebstahl auf seine Kosten zu versichern. Der Vertragspartner tritt sämtliche Ansprüche gegen den Versicherer und den Schädiger hiermit im Voraus an Fanfiluca Bikestyle ab. Fanfiluca Bikestyle nimmt diese Abtretung an.
d) Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Verfügungen über Vorbehaltsware zu treffen, die die Rechte von Fanfiluca Bikestyle beeinträchtigen, wie etwa Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Sicherungs-abtretung. Bei Pfändungen oder Beschlagnahme durch Dritte hat der Vertragspartner Fanfiluca Bikestyle unverzüglich hiervon zu unterrichten. Der Vertragspartner stimmt ausdrücklich zu, dass Fanfiluca Bikestyle für den Fall, dass Sicherungsrechte konkret gefährdet sind, berechtigt ist, die Vorbehaltsware abzuholen oder anderweitig sicher zu stellen. Die Sicherstellung stellt dann keine verbotene Eigenmacht dar. Der Vertragspartner verpflichtet sich an der Abholung oder Sicherstellung mitzuwirken.
e) Übersteigen die an Fanfiluca Bikestyle übertragenen Sicherheiten, bezogen auf den realisierbaren Wert der Sicherungsgegenstände den Wert der zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so ist Fanfiluca Bikestyle auf Verlangen des Vertragspartners verpflichtet, darüberhinausgehende Sicherheiten nach eigener Wahl freizugeben.
7. Haftung
b) Fanfiluca Bikestyle übernimmt keine Haftung für vom Vertragspartner zur Verfügung gestellte Materialien, Auftragskomponenten, Versandhinweise, Verarbeitungsvorschriften und dergleichen. Fanfiluca Bikestyle ist nicht verpflichtet, diese im Sinne des Produkthaf-tungsgesetzes und des BGB auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen Normen zu prüfen. In diesem Fall haftet der Vertragspartner uneingeschränkt und stellt Fanfiluca Bikestyle von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
c) Soweit nicht zwingend gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, haftet Fanfiluca Bikestyle nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
8. Gewerbliche Schutzrechte
b) Zum Zweck der ordnungsgemäßen Kennzeichnung der Ware wird dem Vertragspartner das nicht ausschließliche Recht zur Nutzung der Marken eingeräumt. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Benutzung der Marken nach Beendigung der Vertragsbe-ziehung mit Fanfiluca Bikestyle und dem Abverkauf aller vorhandener bereits gelieferter Ware beim Vertragspartner einstellen. Der Vertragspartner wird nichts tun, was die Markenrechte von Fanfiluca Bikestyle in Frage stellen würde und wird nicht deren Rechtsbeständigkeit angreifen.
9. Sonstige Bestimmungen
b) Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag, ausschließlich der Hauptsitz von Fanfiluca Bikestyle.
c) Die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sollte eine Bestimmung ungültig sein oder werden, ist sie durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten Zweck möglichst nahe kommt.
10. Anwendbares Recht Auf sämtliche Verträge ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. |