Allgemeine Geschäftsbedingungen Fanfiluca Bikestyle

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1. Zustandekommen des Vertrages
a) Der Vertrag kommt nur dann zustande, wenn er von Fanfiluca Bikestyle nach entsprechender Bestellung durch den Vertragspartner schriftlich bestätigt wird, spätestens jedoch mit der Auslieferung der Ware an den Vertragspartner. Bei als verbindlich gekennzeichneten Angeboten von Fanfiluca Bikestyle kommt ein Vertrag zustande, wenn der Vertragspartner das Angebot innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Angebotsdatum schriftlich annimmt oder der Vertragspartner die Lieferung der Ware annimmt. Nach Ablauf dieser Frist ist Fanfiluca Bikestyle nicht mehr an das Angebot gebunden.


b) Werden vom Vertragspartner bestimmte Anforderungen an die Leistungen von Fanfiluca Bikestyle gestellt, so hat er dies vor der Auftragsbestätigung durch Fanfiluca Bikestyle schriftlich mitzuteilen. Fanfiluca Bikestyle ist berechtigt, innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der schriftlichen Anforderung den Auftrag schriftlich anzunehmen oder abzulehnen. Der Vertragspartner bleibt in jedem Fall innerhalb dieser Frist an sein Angebot gebunden.


c) Fanfiluca Bikestyle behält sich vor, Veränderungen an den Waren ohne besondere Zustimmung des Vertragspartners vorzunehmen, soweit dies durch diese durch die technische Entwicklung bedingt sind bzw. technische Verbesserungen darstellen. Im Übrigen sind geringe Abweichungen in Farbe, Größe und Form zulässig, soweit sie für den Vertragspartner zu-mutbar sind.


2. Preise
a) Die in den Angeboten von Fanfiluca Bikestyle genannten Preise sind nur innerhalb der Gültigkeitsfrist des Angebots bindend. Die Preise geltend grundsätzlich unfrei ab dem Hauptsitz von Fanfiluca Bikestyle inklusive Verpackungskosten. Sie verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und beinhalten keine Transport- oder Portokosten sowie keine Versicherung, Zoll- oder andere Nebenabgaben.


b) Soweit nicht andere Vereinbarungen getroffen wer-den, ist Fanfiluca Bikestyle berechtigt, die vereinbar-ten Preise an gestiegene Lohn-, Material- und Roh-stoff-kosten anzugleichen. Eine solche Angleichung ist bei vereinbarten Preisen nur dann möglich, wenn zwischen Vertragsschluss und Auslieferung ein Zeit-raum von mehr als sechs Wochen liegt und die Kos-tensteigerungen nach Vertragsabschluss eingetreten sind.


c) Fanfiluca Bikestyle behält sich vor, bei Aufträgen bis zu 100,00 € einen Mindestmengenzuschlag in Höhe von 10,00 € netto zu berechnen.


3. Lieferung und Lieferfristen
a) Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Vertragspartners. Bei Lieferungen auf Abruf geht die Gefahr ab Anzeige der Versandbereitschaft, ansonsten, sobald die Ware den Besitz von Fanfiluca Bikestyle verlassen hat, auf den Vertragspartner über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Bei vom Vertragspartner zu vertretenden Verzögerungen der Auslieferungen, des Versandes oder der Abnahme, geht die Gefahr mit der Anzeige der Lieferbereitschaft auf den Vertragspartner über.


b) Lieferfristen und Lieferzeitangaben sind stets unverbindlich und lediglich als angenähert zu betrachten, außer es wird ausdrücklich schriftlich und einzelvertraglich ein Fix-Liefertermin vereinbart. In jedem Fall beginnt die Lieferfrist erst dann, wenn sämtliche mit der Lieferung zusammenhängende technischen Fragen geklärt sind und der Vertragspartner seine für die Lieferung erforderlichen Vertragspflichten erfüllt hat.


c) Ist die Leistung von Fanfiluca Bikestyle von einer rich-tigen bzw. rechtzeitigen Belieferung abhängig, so ist Fanfiluca Bikestyle berechtigt, vom Vertrag zurück-zutreten oder vereinbarte Leistungszeiten entspre-chend zu verlängern, sofern Fanfiluca Bikestyle selbst nicht ordnungs-gemäß und/oder rechtzeitig beliefert wird und ein entsprechendes Deckungsgeschäft nicht oder nicht in wirtschaftlich zumutbarer Weise durch Fanfiluca Bikestyle möglich war. Bei nachträglich vor-genommenen Vertragsergänzungen bwz. –änderungen beginnen die Lieferfristen oder –termine neu zu laufen.


d) Bei Ereignissen höherer Gewalt, Betriebsstörung, Arbeiter-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streik oder sonstigen von uns nicht zu vertretenden Ereignissen, gilt das Lieferdatum oder die Lieferfrist als um die Dauer der Störung und deren Auswirkung verlängert. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Zulieferern von Fanfiluca Bikestyle eintreten. Beginn und Ende der Hindernisse werden in wichtigen Fällen dem Vertragspartner baldmöglichst mitgeteilt. Dauert eine Behinderung länger als drei Monate so sind Fanfiluca Bikestyle und der Vertragspartner berechtigt, unter Ausschluss von Ansprüchen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.


e) Trifft Fanfiluca Bikestyle an der Lieferverzögerung ein Verschulden, so ist der Vertragspartner verpflichtet, eine angemessene Nachfrist zur Nachholung der Lieferung zu setzen. Erst nach Ablauf der gesetzlichen Nachfrist ist der Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

f) Teillieferungen sind jederzeit zulässig. Lieferfristen und –zeiten gelten mit der rechtzeitigen Absendung des Liefergegenstandes oder der Anzeige der Ver-sandbereitschaft als eingehalten.

 

4. Gewährleistung
a) Die gelieferte Ware ist vom Vertragspartner unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu untersuchen. Beanstandungen haben innerhalb eines Zeitraums von acht Tagen nach Empfang schriftlich zu erfolgen. Bei versteckten Mängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

b) Bei Vorliegen von Mängeln ist Fanfiluca Bikestyle nach eigener Wahl zunächst berechtigt, Ersatz zu liefern oder die mangelhafte Ware nachzubessern. Lehnt Fanfiluca Bikestyle eine Nachbesserung oder eine Nachlieferung unberechtigterweise ab, schlägt eine solche fehl oder ist sie dem Vertragspartner nicht zumutbar, so kann der Vertragspartner nur die Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen. Ein Fehlschlag der Nachbesserung oder Ersatzlieferung liegt auch vor, wenn eine dreimalige Nachbesserung oder dreimalige Ersatzlieferung erfolglos war.

 

c) Erfolgt eine Rücksendung der beanstandeten Ware, so ist die betreffende Ware gereinigt und mit eindeutiger Fehlerkennzeichnung unter Angabe zur Bearbeitung der Reklamation notwendigen Informationen, wie Lieferscheinnummer, Kundennummer, Beifügung einer Garantieurkunde und dergleichen an Fanfiluca Bikestyle zu senden. Erweist sich die Beanstandung als berechtigt, erfolgt freie Rücklieferung an den Vertragspartner und Rückerstattung der ihm entstandenen Versandkosten.

 

d) Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen, sofern eine unsachgemäße Behandlung und/oder Lagerung zu den aufgetretenen Mängeln geführt haben oder für diese ursächlich waren.

 

e) Für alle Gewährleistungsansprüche gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und Ausschlussfristen.

 

5. Zahlung
a) Soweit nicht abweichend vereinbart, hat der Vertragspartner Rechnungen innerhalb von 14 Tage nach Zugang zu bezahlen, bei Teillieferungen wird anteilige Fakturierung ausdrücklich vorbehalten. Zahlungen erfolgen in Euro.

 

b) Zahlungsanweisungen oder Schecks werden nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungskosten zu Lasten des Vertragspartners angenommen. Etwaig gewährte Nachlässe stehen unter Vorbehalt fristgerechter Bezahlung und/oder vollständiger Warenannahme, soweit es sich um Nachlässe im Zu-sammenhang mit Mengen handelt. Bei Rücksendungen entfallen die bereits gewährten Mengenrabatte für die gesamte Warensendung aus der die Rücksendung stammt, mit einer entsprechenden Nachzahlungpflicht des Vertragspartners.

 

c) Bei Zahlungszielüberschreitungen ist Fanfiluca Bikestyle berechtigt, vom Vertragspartner Verzugszinsen in Höhe von mindestens 8 Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Zusätzlich können Verwaltungskosten für die Beitreibung der Forderung in Höhe von 10,00 € geltend gemacht werden. Der Schadenersatz bleibt vorbehalten.

 

d) Wird Fanfiluca Bikestyle eine Vermögensverschlechterung des Vertragspartners bekannt, die seine Kreditwürdigkeit oder die Realisierung der Forderung als konkret gefährdet erscheinen lässt, ist Fanfiluca Bikestyle berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Dies gilt auch im Fall der Annahme von Schecks. Ferner ist Fanfiluca Bikestyle berechtigt, von den geschlossenen Verträgen zurückzutreten, sofern der Vertragspartner nicht eine Vorauszahlung oder andere Sicherheit leistet.

 

e) Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Vertragspartner nur dann berechtigt, wenn seine Gegenforderung unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist. Der Vertragspartner ist mit einer Verrechnung seiner Verbindlichkeiten mit Forderungen von Fanfiluca Bikestyle einverstanden.

 

6. Eigentumsvorbehalt
a) Fanfiluca Bikestyle behält sich an den gelieferten Waren das Eigentum vor, bis alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung beglichen sind.

 

b) Verkauft der Vertragspartner die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsverkehrs weiter, so tritt er an Fanfiluca Bikestyle hiermit im Voraus alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Ware, die ihm gegen seine Vertragspartner zustehen, ab. So lange der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Fanfiluca Bikestyle ordnungsgemäß nachkommt, wird Fanfiluca Bikestyle die Forderungen nicht selbst einziehen. Der Vertragspartner ist gegenüber Fanfiluca Bikestyle verpflichtet,

alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen. Im Fall der Zahlungseinstellung hat der Vertragspartner eine Aufstellung über die noch vorhandene Eigentumsvorbehaltsware sowie eine Aufstellung der Forderungen gegenüber den Drittschuldnern nebst Rechnungsgutschriften an Fanfiluca Bikestyle zu übergeben. Nimmt der Vertragspartner an der gelieferten Ware eine Verarbeitung oder Umbildung vor, so erhält Fanfiluca Bikestyle an der durch Verarbeitung oder Umbildung gestalteten Sache Miteigentum in Höhe des Werts der gelieferten Ware.

 

c) Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen die üblichen Risiken, wie Feuer, Wasser und Diebstahl auf seine Kosten zu versichern. Der Vertragspartner tritt sämtliche Ansprüche gegen den Versicherer und den Schädiger hiermit im Voraus an Fanfiluca Bikestyle ab. Fanfiluca Bikestyle nimmt diese Abtretung an.

 

d) Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Verfügungen über Vorbehaltsware zu treffen, die die Rechte von Fanfiluca Bikestyle beeinträchtigen, wie etwa Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Sicherungs-abtretung. Bei Pfändungen oder Beschlagnahme durch Dritte hat der Vertragspartner Fanfiluca Bikestyle unverzüglich hiervon zu unterrichten. Der Vertragspartner stimmt ausdrücklich zu, dass Fanfiluca Bikestyle für den Fall, dass Sicherungsrechte konkret gefährdet sind, berechtigt ist, die Vorbehaltsware abzuholen oder anderweitig sicher zu stellen. Die Sicherstellung stellt dann keine verbotene Eigenmacht dar. Der Vertragspartner verpflichtet sich an der Abholung oder Sicherstellung mitzuwirken.

 

e) Übersteigen die an Fanfiluca Bikestyle übertragenen Sicherheiten, bezogen auf den realisierbaren Wert der Sicherungsgegenstände den Wert der zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so ist Fanfiluca Bikestyle auf Verlangen des Vertragspartners verpflichtet, darüberhinausgehende Sicherheiten nach eigener Wahl freizugeben.

 

7. Haftung
a) Fanfiluca Bikestyle schließt sämtliche Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit aus, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Die Haftung beschränkt sich auf den vertragsty-pischen und vorhersehbaren Schaden.

 

b) Fanfiluca Bikestyle übernimmt keine Haftung für vom Vertragspartner zur Verfügung gestellte Materialien, Auftragskomponenten, Versandhinweise, Verarbeitungsvorschriften und dergleichen. Fanfiluca Bikestyle ist nicht verpflichtet, diese im Sinne des Produkthaf-tungsgesetzes und des BGB auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen Normen zu prüfen. In diesem Fall haftet der Vertragspartner uneingeschränkt und stellt Fanfiluca Bikestyle von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

 

c) Soweit nicht zwingend gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, haftet Fanfiluca Bikestyle nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.

 

8. Gewerbliche Schutzrechte
a) Der Vertragspartner erkennt an, dass alle Marken, mit denen die Ware gekennzeichnet ist, im alleinigen Eigentum von Fanfiluca Bikestyle steht. Der Vertragspartner hat kein Recht darauf, diese Marken zeitlich unbegrenzt nutzen zu dürfen.

 

b) Zum Zweck der ordnungsgemäßen Kennzeichnung der Ware wird dem Vertragspartner das nicht ausschließliche Recht zur Nutzung der Marken eingeräumt. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Benutzung der Marken nach Beendigung der Vertragsbe-ziehung mit Fanfiluca Bikestyle und dem Abverkauf aller vorhandener bereits gelieferter Ware beim Vertragspartner einstellen. Der Vertragspartner wird nichts tun, was die Markenrechte von Fanfiluca Bikestyle in Frage stellen würde und wird nicht deren Rechtsbeständigkeit angreifen.

 

9. Sonstige Bestimmungen
a)
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Hauptsitz von Fanfiluca Bikestyle liegt. Fanfiluca Bikestyle ist jedoch berechtigt, am Firmensitz des Vertragspartners zu klagen.

 

b) Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag, ausschließlich der Hauptsitz von Fanfiluca Bikestyle.

 

c) Die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sollte eine Bestimmung ungültig sein oder werden, ist sie durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten Zweck möglichst nahe kommt.

 

10. Anwendbares Recht Auf sämtliche Verträge ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.